
Pflegeberatung § 37 Abs. 3 SGB XI
Wir arbeiten daran unser Angebot für unsere Kunden bedarfsorientiert zu gestalten und freuen uns nun auch für Sie die Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 SGB XI anbieten zu können. Seit dem 01.12.2023 sind unsere Pflegeberaterinnen für Sie im Einsatz.
Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 und wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, müssen die Beratungsbesuche in festgelegten Abständen in Anspruch nehmen. Ab Pflegegrad 1 sowie alle, die Sachleistungen beziehen können sich halbjährlich zu Hause beraten lassen.
Fünf von sechs Pflegebedürftigen werden von Angehörigen gepflegt. Sie dürfen om ihrem gewohnten Umfeld bleiben. Für Familien wird das häufig zum Kraftakt oder zu einer Herausforderung.
Unsere Beratung stellt die Qualität der häuslichen Pflege sicher und unterstützt Sie bei praktischen pflegefachlichen Fragen.

Wir beleuchten mit Ihnen die SECHS LEBENSBEREICHE
SELBSVERSORGUNG
Wie selbstständig kann sich der Mensch im Alltag versorgen bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken, beim An- und Ausziehen?
MOBILITÄT
Wie selbstständig kann sich der Mensch fortbewegen und seine Körperhaltung ändern? Ist das Fortbewegen in der Wohung möglich? Wie sieht es mit dem Treppensteigen aus?
KRANKHEIT & THERAPIE
Welche Unterstützung braucht der Mensch im Umgang mit seiner Krankheit und bei Behandlungen? WIe oft ist Hilfe bei Medikamentengabe, Verbandswechsel oder bei Arztbesuchen notwendig?
KOGNITIVE UND KOMMUNIKATIVE FÄHIGKEITEN
Wie findet sich jemand örtlich und zeitlich zurecht? Kann die oder der Betroffene für sich selbst Entscheidungen treffen? Kann der Mensch Gespräche führen und Bedürfnisse mitteilen?
VERHALTEN UND PSYCHISCHE PROBLEMLAGEN
Wie häufig benötigt jemand Hilfe aufgrund von psychischen Problemen, beispielsweise bei assressivem oder ängstlichem Verhalten?
GESTALTUNG DES ALLTAGS UND SOZIAL KONTAKTE
Wie selbstständig kann der Mensch noch den Tagesablauf gestalten und planen oder Kontakte pflegen?