§ 37 Abs. 3 SGB XI

    Pflegeberatunghäuslich und individuell

    Wir arbeiten daran unser Angebot für unsere Kunden bedarfsorientiert zu gestalten und freuen uns auch für Sie die Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 SGB XI anbieten zu können. Seit dem 01.12.2023 sind unsere Pflegeberaterinnen für Sie im Einsatz.

    Pflegeberatung Illustration

    Zertifiziert

    Nach § 37 Abs. 3 SGB XI

    Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 und wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, müssen die Beratungsbesuche in festgelegten Abständen in Anspruch nehmen. Ab Pflegegrad 1 sowie alle, die Sachleistungen beziehen können sich halbjährlich zu Hause beraten lassen.

    Entlastung für Angehörige

    Fünf von sechs Pflegebedürftigen werden von Angehörigen gepflegt. Sie dürfen in ihrem gewohnten Umfeld bleiben. Für Familien wird das häufig zum Kraftakt oder zu einer Herausforderung.

    Qualitätssicherung

    Unsere Beratung stellt die Qualität der häuslichen Pflege sicher und unterstützt Sie bei praktischen pflegefachlichen Fragen.

    Gemeinsam etwas schaffen

    Gemeinsam etwas schaffen

    Individuell. Professionell. Vor Ort.

    Ganzheitlicher Ansatz

    Wir beleuchten mit Ihnen die
    SECHS LEBENSBEREICHE

    Um Ihren individuellen Pflegebedarf optimal zu ermitteln, betrachten wir alle wichtigen Aspekte Ihres Alltags.

    SELBSTVERSORGUNG

    Wie selbstständig kann sich der Mensch im Alltag versorgen bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken, beim An- und Ausziehen?

    MOBILITÄT

    Wie selbstständig kann sich der Mensch fortbewegen und seine Körperhaltung ändern? Ist das Fortbewegen in der Wohnung möglich? Wie sieht es mit dem Treppensteigen aus?

    KRANKHEIT & THERAPIE

    Welche Unterstützung braucht der Mensch im Umgang mit seiner Krankheit und bei Behandlungen? Wie oft ist Hilfe bei Medikamentengabe, Verbandswechsel oder bei Arztbesuchen notwendig?

    KOGNITIVE FÄHIGKEITEN

    Wie findet sich jemand örtlich und zeitlich zurecht? Kann die oder der Betroffene für sich selbst Entscheidungen treffen? Kann der Mensch Gespräche führen und Bedürfnisse mitteilen?

    PSYCHISCHE PROBLEMLAGEN

    Wie häufig benötigt jemand Hilfe aufgrund von psychischen Problemen, beispielsweise bei aggressivem oder ängstlichem Verhalten?

    SOZIALE KONTAKTE

    Wie selbstständig kann der Mensch noch den Tagesablauf gestalten und planen oder Kontakte pflegen?

    Lassen Sie uns gemeinsam den Pflegealltag erleichtern

    Vereinbaren Sie noch heute Ihren Beratungstermin nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Wir unterstützen Sie kompetent und einfühlsam.