Monatliches Hilfspaket für die häusliche Pflege
Pflegende Angehörige und Pflegebedürftige sind im Alltag auf verschiedene Hilfsmittel angewiesen, um die häusliche Pflege sicher, hygienisch und würdevoll zu gestalten. Deshalb haben Personen mit einem anerkannten Pflegegrad Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Einmalprodukte, die regelmäßig benötigt werden.
Beispiele für Pflegehilfsmittel
- Einmalhandschuhe
- Mund-Nasen-Schutz (OP-Masken)
- Schutzschürzen
- Desinfektionsmittel (für Hände und Flächen)
- Bettschutzeinlagen (Einweg)
- Fingerlinge
Diese Produkte helfen, Infektionen zu vermeiden und die Pflege zu erleichtern – sowohl für Pflegebedürftige als auch für pflegende Angehörige.
Ihr Anspruch: Bis zu 42 € monatlich – komplett kostenfrei
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause gepflegt werden, haben gemäß § 40 SGB XI Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro pro Monat – ohne Eigenanteil.
So einfach geht's
Beratung durch uns
Wir klären mit Ihnen, welche Produkte in Ihrer Pflegesituation sinnvoll und hilfreich sind.
Antragstellung
Wir helfen Ihnen bei allen Formalitäten und übernehmen auf Wunsch die komplette Abwicklung.
Lieferung
Nach Bewilligung erhalten Sie jeden Monat ein individuelles Paket – direkt zu Ihnen nach Hause.
Abrechnung
Sie zahlen nichts. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
